*Bitte beachten Sie, dass wir, soweit wir Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten, diese sich ausschließlich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen beschränkt (§6 Nr.3 u. 4 StBerG).
Wünschen Sie darüber hinaus gehende Hilfeleistung in Steuersachen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.